Wie erst kürzlich bekannt wurde, hat das Bundespräsidialamt die Vorbereitungen Deutschlands zur Ratifizierung des sogenannten "europäischen Einheitspatents" bis auf weiteres gestoppt.
Grund ist, dass eine von einer Privatperson eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen das "einheitliche europäische Patentgericht" lt. Auskunft des Bundesverfassungsgerichtes nicht von vornherein aussichtslos sei. Daher wurde die Ausfertigungsprüfung des "Zustimmungsgesetzes zu dem Übereinkommen vom 19. Februar 2013 über ein Einheitliches Patentgericht" ausgesetzt. Aufgrund des engen inhaltlichen Bezugs bedeutet dies auch, dass die deutschen Vorbereitungen zur EU-Patentrechtsreform gestoppt wurden. Dies bedeutet, dass der ursprünglich geplante Starttermin des Einheitspatentes nicht zu halten ist; zudem ist unbekannt, wie lange das Gericht für eine Entscheidung benötigt.
Zusätzlich erschwert wird der Prozess weiterhin durch den geplanten Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union, so dass sich Anmelder europäischer (Einheits-)Patente wohl noch weiterhin in Geduld üben müssen.
Wichtige Neuigkeiten werden selbstverständlich zeitnah in diesem Blog veröffentlicht werden.