Seit der letzten Gebührenanpassung gibt es im Rahmen des Verfahrens vor dem Europäischen Patentamt (EPA) die Möglichkeit der Gebührenermäßigung für Kleinunternehmen und Privatpersonen.
Die 30%ige Ermäßigung gilt für die wichtigsten Gebühren im Patenterteilungsverfahren - angefangen bei der Anmelde- und Recherchengebühr, über die Prüfungsgebühr bis hin zur Erteilungsgebühr.
Eine Voraussetzung für die Zulässigkeit der Ermäßigung ist, dass der oder die Beantragende in den letzten fünf Jahren weniger als fünf Anmeldungen eingereicht hat. Profitieren können von der Ermäßigung
- Kleinstunternehmen (Unternehmen mit weniger als 10 Personen in Vollzeit und max. Jahresumsatz 2 Mio. EUR)
- natürliche (einzelne) Personen
- Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht
- Hochschulen und
- öffentliche Forschungseinrichtungen.
Bei mehr als einem Anmelder müssen alle Anmelder dieses Erfordernis erfüllen. Ausführlichen Definitionen fiinden sich im ABl. EPA 2024, A8) sowie der FAQ-Seite hierzu.
Für das Wirksamwerden der Ermäßigung muss diese einmalig beantragt werden. Dies kann sowohl direkt bei der Einreichung einer europäischen Patentanmeldung, als auch nachgelagert dazu geschehen.
Für weitere Informationen, Beratung zur Ermäßigung sowie zur Durchführung der Antragstellung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!