Lange wurde darauf gewartet, jetzt wird es endlich Realität - das europäische Einheitspatent ist auf der Zielgeraden.
Nachdem nun auch Österreich seine Ratifikationsurkunde hinterlegt hat, können die abschließenden Vorbereitungen für das Einheitliche Patentgericht beginnen. Damit beginnt auch die vorläufige Anwendung des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht, was wiederum eine Voraussetzung für das "Europäische Patent mit einheitlicher Wirkung", auch Gemeinschaftspatent genannt, ist.
Diese Phase der Vorbereitung wird voraussichtlich 8 Monate andauern. Sind die Vorbereitungen abgeschlossen, kann das Einheitspatentsystem in Kraft treten - aller Voraussicht nach als noch vor Ende des Jahres.
Besonders erfreulich ist auch, dass das Europäische Patentamt kürzlich Regelungen eingeführt hat, die es anhängigen EP-Anmeldungen, die bereits kurz vor der Erteilung stehen, erlaubt, per Antrag die Wirksamkeit der Erteilung bis zum endgültigen Start des Einheitspatentsystems aufzuschieben, um somit die Möglichkeit eröffnen, ein Europäisches Patent nach der neuen Regelung zu erhalten.
Zur Erinnerung: Während das "alte" Europäische Patent nach der Erteilung in ein Bündel nationaler Schutzrechte zerfällt, was wiederum die Notwendigkeit von weiteren Gebühren oder Übersetzungen mit sich bringt und daher umso teurer ist, je mehr Länder der Anmelder für diese "Validierung" genannte Phase auswählt, bleibt das "neue" Einheitspatent auch nach der Erteilung ein einziges Schutzrecht, die Vaildierung entfällt. Dies spart Kosten und erleichtert auch die Aufrechterhaltung des Schutzrechts.
Die aktuelle Meldung des Europäischen Patentamtes finden Sie hier. Bei Fragen zum neuen Einheitspatent berät Sie ihr Patentanwalt gerne.