Noch bis zum 30. September 2021 bietet das EUIPO (Europäisches Amt für geistiges Eigentum) kleinen und mittleren Unternehmen attraktive Fördermöglichkeiten im Bereich
- Vorabbewertung der Chancen des Schutzes geistigen Eigentums "IP Scan"
- 50%-Förderung bei Marken-und Designanmeldungen.
Insgesamt stehen EU-weit in 2021 20 Millionen Euro zur Förderung zur Verfügung. Pro Dienstleistung ist die Förderung auf 1.500 EUR begrenzt.
"IP Scan" hat zum Ziel, zu evaluieren, ob und ggf. welche Arten von Schutzrechten für den Antragsteller in Frage kommen. Alle Rechte des geistigen Eigentums (Patente, Marken, Geschmacksmuster, Gebrauchsmuster, Pflanzensorten, geografische Angaben) fallen unter diesen Vorabdiagnosedienst. Dazu gehören auch nicht eingetragene/nicht eintragungsfähige Rechte (z. B. Geschäftsgeheimnisse, Copyright, nicht eingetragene Geschmacksmuster) und Firmennamen, Domänennamen usw. Die Förderung für den IP Scan beträgt 75%.
Wenn konkret Marken- oder Designanmeldungen in Frage kommen, können diese bei einem nationalen Amt für geistiges Eigentum (nationale Ebene), beim Benelux-Amt für geistiges Eigentum (für Belgien, die Niederlande und Luxemburg; regionale Ebene) oder beim EUIPO (für alle EU-Mitgliedstaaten) angemeldet werden. Die Förderung beträgt hier 50% und erstreckt sich nur auf die Amtsgebühren.
Informationen hierzu finden sich auf der Seite des EUIPO hier.
Nachdem der Antrag gestellt und vom EUIPO bewilligt wurde, erhält man im Falle des "IP Scan" weitere Informationen, welche Stelle beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) die weitere Betreuuung des Antragstellers unternimmt.
Im Falle einer Marken- oder Designanmeldung wird diese selbsttätig durchgeführt, und die Rechnung ans EUIPO zwecks Teilerstattung weitergeleitet.
Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!