isipat kann seinen Mandanten nun einen weiteren Service anbieten:
Seit dem 2. November 2020 ist Dr. I. Tahhan nach § 16a des österreichischen Patentanwaltsgesetzes im österreichischen Verzeichnis für Patentanwälte eingetragen.
Dr. Tahhan kann nunmehr seine Mandanten direkt vor dem östrreichischen Patentamt vertreten, und es können bestimmte Handlungen auch ohne Inanspruchnahme eines Inlandsvertreters durchgeführt werden. Zudem ist der Eingetragene berechtigt, Schreiben des österreichischen Patentamts zu empfangen - bisher musste auch hierfür eine inländische Vertretung zwischengeschaltet werden.
Der Vorteil:
- Die Kommunikation mit dem Amt verläuft direkter und damit schneller.
- Durch den Entfall eines Inlandsvertreters reduzieren sich die Kosten für ein Schutzrecht in Österreich.
- Auch im Falle der Validierung eines europäischen Patents nach Österreich profitiert der Mandant von der Vertretungsbefugnis.
Natürlich ist auch eine nachträgliche Übertragung der Vertretung bereits bestehender Schutzrechte in Österreich möglich. Sprechen Sie uns an!