Corona-Virus: Auswirkungen auf Amtsverfahren

DIe Auswirkungen des "neuartigen Corona-Virus" COVID-19, der sich derzeit weltweit ausbreitet, machen auch vor den Ämtern für gewerblichen Rechtsschutz nicht halt.

 

Die folgende Liste gibt (ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Tagesaktualität, Stand 17.3.2020) einen Überblick der von einigen nationalen und internationalen Behörden bekanntgegebenen Mitteilungen:

 

DPMA (Mitt. vom 10.3.2020)

  • Das DPMA teilt mit, die aktuelle Situation im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bei der Führung der Schutzrechtsverfahren angemessen zu berücksichtigen.
  • Dies gilt insbesondere für die Bewilligung von Anträgen auf Verlängerung von Fristen, die vom Deutschen Patent- und Markenamt bestimmt wurden.
  • Gesetzlich bestimmte Fristen können vom Deutschen Patent- und Markenamt nicht verlängert werden. Insoweit verweist das Deutsche Patent- und Markenamt aber auf die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand.
  • Der Publikumsverkehr (Auskunftstellen, Recherchesäle) wird bis auf Weiteres eingestellt.

EPA (Mitt. vom 15.3.2020, Update vom 29.05.2020):

  • Die COVID-19-Krise wird als als "allgemeine Störung" im Sinne der Regel 134 (2) EPÜ angesehen.
  • Fristen, die am oder nach dem Datum dieser Mitteilung ablaufen, werden daher für alle Beteiligten und ihre Vertreter bis zum 02. Juni 2020 (Stand 1. Mai) verlängert. Gemäß Artikel 150 (2) EPÜ gilt dies auch für internationale Anmeldungen nach dem PCT.
  • Der genannte Zeitraum kann durch die Veröffentlichung einer weiteren Mitteilung verlängert werden, falls die Störung über das genannte Datum hinaus andauert.
  • Auch die nach Regel 134 (5) EPÜ geltende Möglichkeit, den verspäteten Eingang von Schriftstücken unter bestimmten Voraussetzungen zu heilen, wird eingeräumt.
  • Die Prioritätsfrist wird jedoch keinesfalls verlängert.
  • Kontinuierlich aktualisierte Informationen des EPA sind hier verfügbar.

EUIPO:

  • Das EUIPO ist trotz des am 14.3.2020 verhängten "Alarmzustandes" für ganz Spanien derzeit noch nicht in seiner Arbeitsfähigkeit eingeschränkt.
  • Der Besucherverkehr ist hingegen bis auf weiteres eingestellt.
  • Laufende Fristen, die zwischen dem 9.3. und dem 30.4.2020 enden, werden auf den 1.5.2020 verlängert (Mitt. vom 16.3.2020)

 

Bitte beachten Sie, dass die hier dargestellten Informationen aufgrund der sich ständig entwickelnden Ereignisse schnell überholt sein können. Bei konkreten Fragestellungen wenden Sie sich auf jeden Fall an das entsprechende Amt oder Ihren Patentanwalt. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität kann nicht übernommen werden.