Vereinigtes Königreich ratifiziert Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ)

Wie bereits am 26. April 2018 bekannt wurde, hat das Vereinigte Königreich (UK) trotz des BREXITs das  Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) ratifiziert.

 

Das EPGÜ ist die dritte Komponente des Pakets zum einheitlichen Patentschutz. Das Einheitliche Patentgericht (EPG) ist ein gemeinsames Gericht der Vertragsstaaten des EPGÜ und somit Teil ihres Rechtswesens. Es ist mit einer ausschließlichen Zuständigkeit für Einheitspatente sowie für klassische europäische Patente ausgestattet, die in einem oder mehreren dieser Staaten validiert wurden. Das EPG bietet Patentinhabern die Möglichkeit, die hohen Kosten, das Risiko und den Aufwand zu vermeiden, die mit parallelen Rechtsstreitigkeiten in verschiedenen Rechtssystemen verbunden sind. Seine spezialisierten und hoch qualifizierten Richter (darunter technisch vorgebildete Richter) werden eine harmonisierte Rechtsprechung schaffen und die Rechtssicherheit erhöhen. (Quelle: EPA)

 

Für das Inkrafttreten muss nun noch lediglich Deutschland zustimmen. Aufgrund einer anhängigen Verfassungsklage verzögert sich dieser Schritt, rückt aber langsam in greifbare Nähe, sofern die Klage nicht zum Erfolg führt.

 

Neuigkeiten zur Ratifizierung des EPGÜ finden Sie an dieser Stelle, wenn Sie verfügbar sind.