Bereits am 30. November des letzten Jahres hat die Russische Föderation das "Haager Abkommen über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster und Modelle" ratifiziert. Am 28. Februar 2018 ist die Mitgliedschaft in Kraft getreten.
Seit diesem Datum haben Anmelder mit Staatsbürgerschaft, Firmen- oder Wohnsitz in Russland die Möglichkeit, mittels einer einzigen, zentral bei der WIPO in Genf einzureichenden Anmeldung Schutz in bis zu 82 Ländern zu erhalten. Umgekehrt haben Anmelder aus anderen Ländern nun auch die Möglichkeit, Russland als Bestimmungsstaat bei ihrer internationalen Designanmeldung auszuwählen.
Am 13. März diesen Jahres hat auch das Vereinigte Königreich das Abkommen ratifiziert. Am 13. Juni wird es für die Länder England, Wales, Schottland und Nordirland in Kraft treten. Die Anzahl der mit einer Anmeldung erreichbaren Länder und zwischenstaatlichen Organisationen wächst dann auf 68.
Zur Erinnerung: Das Haager System erlaubt es Anmeldern, mit einer einzigen, bei der Zentralbehörde in Genf einzureichenden Anmeldung einige oder alle Mitgliedsstaaten als Anmeldeland zu bestimmen. Die Vorteile liegen in der günstigeren Kostenstruktur, da eine internationale Designanmeldung zentral über die WIPO gemanagt werden kann; Kosten für Übersetzungen oder nationale Vertreter fallen nicht an. Auch die alle 5 Jahre fälligen Aufrechterhaltungsgebühren werden gesammelt an die WIPO entrichtet.
Wichtig ist jedoch, die Anmeldeunterlagen so vorzubereiten, dass es in keinem der ausgewählten Ländern zu Beanstandungen kommt. Es empfiehlt sich daher, im Zweifel vorab einen Patentanwalt zur Beratung hinzuzuziehen.