Mediation - eine Alternative zum gerichtlichen Verfahren

Gewerbliche Schutzrechte sind „Verbietungsrechte“. Das bedeutet, dass der Inhaber eines solchen Schutzrechts Dritten untersagen kann, den unter Schutz gestellten Gegenstand oder das unter Schutz gestellte Verfahren, das geschützte Design oder die geschützte Marke ohne seine Zustimmung im geschäftlichen Verkehr zu verwenden.

 

Beachtet der Dritte das Schutzrecht trotz entsprechender Hinweise nicht, steht dem Schutzrechtsinhaber das gerichtliche Verletzungsverfahren offen. Ein solches Verfahren kann sich je nach Komplexität des Falles über mehrere Jahre hinziehen und schnell fünf- oder gar sechsstellige Summen kosten. Dabei ist das Gericht zu jedem Verfahrenszeitpunkt gehalten, auf eine gütliche Einigung der Parteien hinzuwirken. Nicht selten steht am Ende dann tatsächlich ein Kompromiss, teuer erkauft durch viele Schriftsätze und Stellungnahmen.

 

Eine interessante Alternative zum gerichtlichen Verfahren kann die so genannte Mediation sein. Dabei moderiert ein speziell geschulter Mediator zwischen den beiden Konfliktparteien, die gemeinsam nach Lösungswegen suchen. Der gefundene Kompromiss wird in einem Mediationsvertrag festgehalten und ist bindend. Bei der Ausarbeitung der Details sind durchaus auch Parteivertreter (z.B. Patentanwälte) beteiligt, doch die grundsätzliche Einigung erzielen die Parteien eigenständig. Dies sichert eine dauerhafte Zustimmung der Partner zu der erarbeiteten Lösung.

 

Das Mediationsverfahren selber dauert häufig nur einen Tag und ist daher sowohl hinsichtlich der Kosten als auch der benötigten Zeit dem gerichtlichen Verfahren weit überlegen. Daher bietet es sich in vielen Fällen als in Betracht zu ziehende Alternative zum gerichtlichen Verletzungsverfahren an. Und führt die Mediation doch nicht zum Erfolg, kann selbstverständlich der gerichtlichen Wege weiter beschritten werden.

 

Weitergehende Informationen zum Themengebiet „Mediation im gewerblichen Rechtsschutz“ erhalten Sie bei Ihrem Patentanwalt.