Nachdem am 23. Juni dieses Jahres die Einwohner des Vereinigten Königreichs (UK) mit knapper Mehrheit überraschend für den Austritt aus der Europäischen Union gestimmt haben, hat die britische Regierung nunmehr entschieden, den Prozess der Ratifizierung weiterzuführen. Insbesondere soll die noch ausstehende Ratifizierung des Übereinkommens über das einheitliche Patentgericht („UPC“, Unified Patent Court) durch das Vereinigte Königreich schnellstmöglich erfolgen.
Somit ist davon auszugehen, das in Kürze die zum Inkrafttreten des das Übereinkommens zum „Europäischen Patents mit einheitlicher Wirkung“ („Einheitspatent“) notwendige Anzahl an dreizehn Mitgliedsstaaten erreicht wird, und das Übereinkommen wir ursprünglich geplant in Kraft treten kann. Unter besagten Mitgliedsstaaten müssen die drei anmeldestärksten Mitglieder sein, nämlich Frankreich, Deutschland und das Vereinigte Königreich.
Auch scheint damit festzustehen, dass der Sitz desjenigen Patentgerichts, für das London vorgesehen war, auch plangemäß dort installiert werden wird.
Offen ist jedoch nach wie vor, wie UK nach erfolgtem EU-Austritt weiterhin Zugang zum geplanten Einheitspatent haben kann und wird. Es ist aber davon auszugehen, dass Großbritannien großes Interesse an einer langfristigen Mitgliedschaft im einheitlichen Patentsystem hat.
Weiterführende Informationen und Links sind z.B. der Pressemeldung des EPA zu entnehmen (Englisch).