Wieder wurde ein wesentlicher Stolperstein aus dem Weg zum europäischen Einheitspatent geräumt: am 24. Juni hat der engere Ausschuss des EPO-Verwaltungsrates beschlossen, sich bei den Jahresgebühren auf den so genannten „True Top 4“ - Ansatz zu einigen.
Die „True Top 4“, das sind die EP-Länder mit den höchsten Anmelderzahlen, nämlich Deutschland (DE), Frankreich (FR), Vereinigtes Königreich (GB) und die Niederlande (NL). Anders ausgedrückt, ein Anmelder, der früher ein Europäisches Patent nur für diese vier Länder validiert hätte, zahlt später für das „Patent mit einheitlicher Wirkung“ in der Summe die gleichen Gebühren, erhält aber Schutz in allen 25, am Einheitspatent teilnehmenden Staaten.
Auf diese Weise sind - insbesondere für Anmelder mit Validierungen in mehr als diesen vier genannten Staaten - drastische Kosteneinsparungen möglich. Stellt man die alte und neue Gebührenstruktur nebeneinander, so verringern sich die kumulierten Jahresgebühren eines Einheitspatents nach 20 Jahren Laufzeit um 78% im Vergleich zu einem in den 25 Staaten separat validierten EP-Patent.
Weitergehende Informationen zu der beschlossenen Gebührenstruktur finden sich beim Europäischen Patentamt hier.